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Entität ist nun ein eingetragener Verein

Seit dem zweiten Mai 2014 ist der Verein Entität nun endlich ein eingetragener Verein und darf sich damit Entität e.V. nennen.

Die Eintragungsnachricht vom Amtsgericht

Die Eintragungsnachricht vom Amtsgericht

Die nächs­ten Schritte sind nun die Aner­ken­nung der Gemein­nüt­zig­keit anhand der Eintragungsnachricht sowie die Eröff­nung eines Ver­eins­kon­tos. Sobald das Konto ein­ge­rich­tet ist, beginnt der Schatz­meis­ter mit der Ein­zie­hung der Mitgliederbeiträge.

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