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Beitragsordnung

§ 1 Höhe der Beiträge

(1) Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 10 € pro Monat.

(2) Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmten.

(3) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.

(4) Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.

§ 2 Fälligkeit

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats fällig.

§ 3 Zahlungsweise

(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt monatlich im Lastschriftverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos sind die entstehenden Gebühren vom Mitglied zu begleichen.

(2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist oder eine Überweisung auf das Vereinskonto erfolgen.

§ 4 Erstattungen

(1) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.

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