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Notartermin und Eintragung des Vereines

Am 10.04.2014 findet die Beglaubigung der Unterschrift eines vertretungsberechtigten Mitgliedes des Vorstandes statt. Anschließend wird der Verein beim Registergericht angemeldet, damit dort die Eintragung erfolgt. Wenn dies erfolgt ist, darf der Verein Entität den Zusatz Entität e.V. tragen und ist voll rechtsfähig.

Auf der Straße zur Eintragung

Auf der Straße zur Eintragung

Neben der Gründung wurden mittlerweile auch Räumlichkeiten gefunden sowie mit der Nutzbarmachung dieser begonnen.

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